Englische Fassung: General Terms and Conditions · Tschechische Fassung: Všeobecné obchodní podmínky
Teil A — Allgemeine Bedingungen (Waren und Dienstleistungen)
Gültig ab 26. Oktober 2026
1. Verkäufer und Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für jeden Vertrag zwischen der AIR TEAM service, s.r.o., Masarykovo náměstí 354, 664 71 Veverská Bítýška, Tschechische Republik, Identifikationsnummer (IČO) 02489643, USt-IdNr. CZ02489643, eingetragen im Handelsregister des Krajský soud v Brně (Regionalgericht Brno), Abteilung C, Einlage 81499 (der „Verkäufer“ oder „Auftragnehmer“), und ihrem Kunden (der „Käufer“ oder „Auftraggeber“) über den Verkauf von Waren sowie über Wartung, Reparatur, Überholung, Änderung, Einbau, Prüfung und damit verbundene Dienstleistungen, der (a) über den Onlineshop unter shop-service.airteam.eu oder die Website service.airteam.eu (der „Shop“) oder (b) auf der Grundlage eines schriftlichen Angebots, eines Reparatur- oder Befundungsangebots, einer Auftragsbestätigung, eines Arbeitsauftrags oder einer Proforma-Rechnung des Verkäufers, die auf diese AGB verweist, geschlossen wird.
1.2 Kontakt: E-Mail airteam@airteam.eu, Telefon +420 725 508 058, der Chat im Shop und das Kontaktformular. Der Kundendienst ist montags bis freitags von 8:00 bis 16:30 Uhr MEZ/MESZ erreichbar.
1.3 Der Verkäufer verkauft und leistet ausschließlich zu diesen AGB. Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht, auch wenn der Verkäufer ihnen nicht widerspricht. Abweichungen von diesen AGB gelten nur, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.
1.4 Der Verkäufer erbringt Dienstleistungen aufgrund seiner Genehmigungen EASA Part-145 CZ.145.0094, Part 21G CZ.21G.0075, FAA Repair Station 5R2Y718D und Military Part-145 CZE.145.1004. Der Umfang jeder Dienstleistung ergibt sich aus ihrer Produktseite, dem Angebot oder dem Arbeitsauftrag; Einbau, Prüfung, Zertifizierung oder Freigabe zum Betrieb (Release to Service) sind nur dann enthalten, wenn dieser Umfang sie ausdrücklich nennt. Wo Waren geliefert werden, gelten die Bestimmungen über Waren. Teil B (Bedingungen für Arbeiten an Luftfahrzeugen und Luftfahrzeugkomponenten) gilt für Arbeiten an Luftfahrzeugen und Komponenten und geht diesen allgemeinen Bestimmungen vor, soweit sie voneinander abweichen.
1.5 Ein Rahmenvertrag, ein individuell geschlossener schriftlicher Vertrag oder ein im Vergabeverfahren erteilter Zuschlag geht diesen AGB vor, soweit er denselben Gegenstand regelt; im Übrigen gelten diese AGB.
2. Begriffsbestimmungen
2.1 Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
2.2 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jeder Käufer, der nicht Verbraucher ist. Ein Käufer, der eine Identifikationsnummer oder USt-IdNr. angibt, über ein Firmenkonto bestellt oder für eine Organisation bestellt, erklärt damit, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Der Verkäufer darf sich auf diese Erklärung verlassen; ist sie unrichtig, trägt der Käufer die Folgen. Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt, wenn ihre Voraussetzungen tatsächlich vorliegen.
2.3 Drittlandskäufer ist ein Käufer, dessen Lieferanschrift außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums liegt.
2.4 Soweit diese AGB ein Recht nur Verbrauchern einräumen, steht es Unternehmern nicht zu. Bestimmungen, die mit „Für Unternehmer“ gekennzeichnet sind, gelten nur für Unternehmer und schränken deren Rechte ein; mit dem Absenden der Bestellung erklärt sich der Unternehmer mit ihnen ausdrücklich einverstanden.
3. Sprache und Sprachfassungen
3.1 Der Vertrag wird in der Sprache der Shop-Version geschlossen, über die bestellt wird. Bestellt ein Verbraucher über eine Sprachfassung, ist diese Fassung für seinen Vertrag maßgeblich. Für Unternehmer ist die englische Fassung maßgeblich.
3.2 Der Verkäufer speichert den geschlossenen Vertrag elektronisch. Der Käufer erhält diese AGB mit der Vertragsbestätigung per E-Mail und kann sie speichern und ausdrucken.
4. Vertragsschluss
4.1 Die Darstellung der Waren im Shop ist kein Angebot. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, einen Vertrag zu schließen. § 1732 Abs. 2 des tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuchs findet keine Anwendung.
4.2 Die über den Bestellvorgang (Checkout) abgesendete Bestellung ist das Angebot des Käufers. Vor dem Absenden kann der Käufer alle Eingaben prüfen und berichtigen.
4.3 Der Verkäufer bestätigt den Eingang der Bestellung per E-Mail. Diese Eingangsbestätigung ist keine Annahme. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Verkäufer die Bestellung per E-Mail annimmt oder die Ware versendet, je nachdem, was zuerst eintritt. Der Verkäufer bestätigt den geschlossenen Vertrag mit diesen AGB unverzüglich per E-Mail, spätestens bei Lieferung. Nimmt der Verkäufer eine Bestellung nicht an, erstattet er bereits geleistete Zahlungen unverzüglich.
4.4 Der Verkäufer kann eine Bestellung ohne Angabe von Gründen ablehnen. Er kann insbesondere bei Bestellungen über 100.000 CZK einschließlich Mehrwertsteuer eine zusätzliche Bestätigung verlangen, einen Käufer ablehnen, der sich im Verzug befindet oder einen früheren Vertrag verletzt hat, und eine Bestellung ablehnen, die die Exportkontroll- oder Sanktionsprüfung nicht besteht.
4.5 Angebotsanfrage. Als „nur auf Anfrage“ gekennzeichnete Waren können nicht über den Warenkorb gekauft werden. Der Vertrag über sie kommt erst zustande, wenn der Käufer das schriftliche Angebot des Verkäufers annimmt.
4.6 Geräte nur mit Einbau. Bestimmte Geräte, insbesondere bestimmte Garmin-Geräte, werden nur zusammen mit dem Einbau durch einen autorisierten Fachbetrieb verkauft. Diese Geräte werden nicht als reine Ware verkauft. Der Einbau wird im Rahmen eines gesonderten Dienstleistungsvertrags angeboten.
4.7 Nicht vorrätige Waren und Vorbestellungen. Bei nicht vorrätigen Waren sind der angezeigte Preis und der Liefertermin voraussichtliche Angaben; der Verkäufer nimmt die Bestellung erst an, nachdem der Lieferant Preis und Verfügbarkeit bestätigt hat. Weichen diese ab, unterbreitet der Verkäufer ein neues Angebot, das der Käufer kostenlos annehmen oder ablehnen kann. Beliefert der Lieferant den Verkäufer nach der Annahme aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, endgültig nicht, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten; er informiert den Käufer unverzüglich und erstattet alle Zahlungen innerhalb von 14 Tagen.
5. Preise und Zahlung
5.1 Preise für Verbraucher werden einschließlich der Mehrwertsteuer des Lieferlandes angezeigt. Preise für Unternehmer können auch ohne Mehrwertsteuer angezeigt werden. Zu zahlen ist der am Ende des Bestellvorgangs vor dem Absenden der Bestellung angezeigte Betrag einschließlich der gegebenenfalls anfallenden Mehrwertsteuer, der Versandkosten und eines etwaigen Kernpfands.
5.2 Offensichtlicher Preisfehler. Ist der angezeigte Preis offensichtlich falsch, insbesondere aufgrund eines technischen Fehlers oder eines Schreibfehlers, und wusste der Käufer dies oder musste er es angesichts des üblichen Preises der Ware wissen, kommt zu diesem Preis kein Vertrag zustande. Wurde die Bestellung bereits angenommen, kann der Verkäufer innerhalb von 14 Tagen nach der Annahme vom Vertrag zurücktreten; er erstattet alle Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt.
5.3 Rabattcodes sind nicht miteinander kombinierbar, sofern die jeweilige Aktion nichts anderes vorsieht.
5.4 Zahlungsarten, soweit sie im Bestellvorgang angeboten oder gesondert vereinbart werden:
- Karte, Shop Pay, Apple Pay oder Google Pay über Shopify Payments;
- Vorkasse per Banküberweisung; die Ware wird nach Gutschrift des Betrags auf dem Konto des Verkäufers versandt;
- Nachnahme bei Lieferung in die Tschechische Republik bis 50.000 CZK;
- Rechnung, nur für freigegebene Unternehmer aufgrund einer gesonderten Kreditvereinbarung.
5.5 Der Verkäufer kann bei jeder Bestellung die vollständige Zahlung vor dem Versand verlangen.
5.6 Das Eigentum an der Ware geht erst mit der vollständigen Bezahlung des Preises auf den Käufer über (Eigentumsvorbehalt).
5.7 Mehrwertsteuer. Eine Lieferung an einen Unternehmer, der in einem anderen EU-Mitgliedstaat für Mehrwertsteuerzwecke registriert ist, ist von der tschechischen Mehrwertsteuer befreit, wenn die Ware in einen anderen Mitgliedstaat versandt wird und die USt-IdNr. im MIAS-System (VIES) gültig ist. Waren, die außerhalb der EU geliefert werden, werden ohne Mehrwertsteuer berechnet. Sofern diese Abgaben nicht im Bestellvorgang ausgewiesen sind, trägt der Käufer Einfuhrzölle, Einfuhrumsatzsteuer, Verzollungsgebühren und sonstige Abgaben im Bestimmungsland.
6. Lieferung
6.1 Der Verkäufer versendet aus der Tschechischen Republik. Die angebotenen Versanddienstleister und Versandkosten richten sich nach dem Bestimmungsort und dem Inhalt des Warenkorbs und werden im Bestellvorgang angezeigt. Gefahrgut, übergroße Artikel und bestimmte Bestimmungsorte können nur aufgrund eines individuellen Angebots versandt werden.
6.2 Liefer- und Versandtermine sind voraussichtliche Angaben, sofern der Verkäufer nicht schriftlich einen festen Termin bestätigt. Ist mit einem Verbraucher kein Liefertermin vereinbart, wird die Ware innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsschluss geliefert; die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bei Lieferverzug bleiben unberührt. Der Verkäufer kann in Teilen liefern und berechnet die Versandkosten je Bestellung nur einmal, sofern nichts anderes vereinbart ist.
6.3 Gefahrübergang. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Ware über, sobald der Verbraucher oder eine von ihm benannte Person die Ware erhält. Bei Unternehmern geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an den ersten Beförderer über.
6.4 Der Käufer prüft die Sendung bei der Zustellung. Äußerlich erkennbare Schäden an der Sendung werden beim Beförderer protokolliert. Für Unternehmer: Verdeckte Transportschäden sind dem Verkäufer innerhalb von 2 Werktagen nach der Lieferung anzuzeigen; andernfalls sind Ansprüche wegen Transportschäden ausgeschlossen. Ein Verbraucher sollte verdeckte Transportschäden so bald wie möglich melden; seine gesetzlichen Rechte bleiben davon unberührt.
6.5 Scheitert die Zustellung aus Gründen, die in der Sphäre des Käufers liegen, etwa wegen einer falschen Anschrift oder einer Annahmeverweigerung, trägt der Käufer die Kosten der Rücksendung und eines erneuten Versands.
7. Luftfahrtwaren
7.1 Lufttüchtigkeit und Einbau. Der Käufer ist dafür verantwortlich festzustellen, dass die Ware für das betreffende Luftfahrzeug, die Musterzulassung, die ergänzende Musterzulassung (STC) und die jeweilige Konfiguration zugelassen und mit ihnen kompatibel ist und dass der Einbau von einem für diese Arbeiten genehmigten Betrieb oder einer dafür berechtigten Person durchgeführt und zum Betrieb freigegeben wird. Angaben im Shop, in Handbüchern und in Zeichnungen sind allgemeiner Art und bestätigen nicht die Eignung für ein bestimmtes Luftfahrzeug oder einen bestimmten Zweck. Eine Eignungsaussage bindet den Verkäufer nur, wenn er sie schriftlich für das konkrete Luftfahrzeug abgibt.
7.2 Dokumentation. Jeder Sendung liegt die Konformitätsbescheinigung des Verkäufers bei. Ein FAA Form 8130-3, ein EASA Form 1 oder ein anderes Freigabedokument wird nur geliefert, wenn die Produktseite dies angibt oder wenn es bestellt und bezahlt wurde. Das Fehlen eines nicht bestellten Dokuments ist kein Mangel.
7.3 Zustand. Der auf der Produktseite angegebene Zustand (New, Serviceable, Overhauled, Exchange oder Repair programme) ist Teil der vereinbarten Beschaffenheit. Ein gebrauchtes, lufttüchtiges (serviceable), überholtes (overhauled) oder im Austausch geliefertes (exchange) Gerät ist nicht deshalb mangelhaft, weil es dem angegebenen Zustand entsprechende Gebrauchsspuren aufweist.
7.4 Austauscheinheiten und Altteile.
7.4.1 Bei einem Austausch erhält der Käufer vom Verkäufer eine betriebsbereite Einheit aus dessen Lagerbestand (die „Austauscheinheit“) und überlässt dem Verkäufer seine eigene Einheit desselben Typs (das „Altteil (Core)“, nachfolgend „Altteil“), gleichviel ob die Austauscheinheit gegen ein Kernpfand (Core Deposit) vorab versandt wird oder erst nach Eingang des Altteils beim Verkäufer. Der Austauschpreis setzt voraus, dass das Altteil durch eine Standardreparatur in betriebsbereiten Zustand versetzt werden kann. Die Produktseite oder das Angebot nennt den Austauschpreis, den Preis derselben Einheit ohne Austausch (den „Outright-Preis“), ein etwaiges Kernpfand und eine etwaige Befundungsgebühr.
7.4.2 Ein Altteil ist nur geeignet, wenn (a) es dieselbe Teilenummer und denselben Änderungsstand wie die Austauscheinheit hat oder eine, die die Produktseite oder das Angebot als austauschbar bezeichnet; (b) es vollständig ist, einschließlich Typenschild und lesbarer Seriennummer, bei Headsets einschließlich Kopfbügel, Ohrmuscheln, Kabel und Bedienmodul; (c) es nicht nach Ziffer 7.4.3 wirtschaftlich nicht reparierbar ist; (d) es nicht durch Unfall, Stoß, Quetschung, Brand, Überhitzung, Blitzschlag, eingedrungene Flüssigkeit oder Korrosion oder durch eine den Herstellervorgaben zuwiderlaufende Verwendung beschädigt wurde; (e) es nicht von einer vom Hersteller oder vom Verkäufer nicht autorisierten Person geöffnet, repariert oder verändert wurde; (f) es frei von Rechten Dritter und nicht gestohlen ist; und (g) ihm die auf der Produktseite oder im Angebot genannten Unterlagen beiliegen. Der Verschleiß bei normalem Gebrauch macht ein Altteil nicht ungeeignet.
7.4.3 Eine Einheit ist nicht wirtschaftlich reparierbar (BER, „beyond economical repair“), wenn die Reparatur technisch unmöglich oder nach den Herstellerangaben nicht zulässig ist, wenn die erforderlichen Teile nicht mehr verfügbar sind oder wenn die Kosten für die Wiederherstellung des betriebsbereiten Zustands zu den Standardsätzen des Verkäufers für Teile und Arbeit mehr als 70 % des Outright-Preises oder des Preises des Verkäufers für eine betriebsbereite Einheit desselben Typs betragen.
7.4.4 Der Käufer sendet das Altteil innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Austauscheinheit oder innerhalb der auf der Produktseite oder im Angebot genannten Frist. Wird die Austauscheinheit erst nach Eingang des Altteils versandt, sendet der Käufer das Altteil innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsschluss.
7.4.5 Der Verkäufer prüft das Altteil innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang. Ist das Altteil nicht geeignet, teilt der Verkäufer dies dem Käufer in Textform mit, unter Angabe des Grundes, eines kurzen Befundberichts mit Fotos, der Beträge nach Ziffer 7.4.6 und der bestehenden Wahlmöglichkeiten.
7.4.6 Innerhalb von 14 Tagen nach dieser Mitteilung wählt der Käufer: (a) Austausch beibehalten: Der Käufer zahlt die Differenz zwischen dem Outright-Preis und dem Austauschpreis; ein bereits gezahltes Kernpfand wird auf diese Differenz angerechnet, ein Überschuss wird erstattet und ein Fehlbetrag in Rechnung gestellt; das Altteil wird auf Kosten des Käufers zurückgesandt oder auf Weisung des Käufers kostenlos verschrottet; (b) Reparatur der eigenen Einheit des Käufers: Ist das Altteil nur mit höherem Aufwand als bei einer Standardreparatur reparierbar, übersendet der Verkäufer ein Reparaturangebot; eine bereits gelieferte Austauscheinheit wird auf Kosten des Käufers zurückgesandt; oder (c) Austausch stornieren: Ist die Austauscheinheit noch nicht versandt oder sendet der Käufer sie unbenutzt und in dem erhaltenen Zustand zurück, erstattet der Verkäufer den Austauschpreis abzüglich der Befundungsgebühr und sendet das Altteil auf Kosten des Käufers zurück.
7.4.7 Wählt ein Unternehmer nicht rechtzeitig, gilt Möglichkeit (a). Wählt ein Verbraucher nicht innerhalb von 30 Tagen nach der Mitteilung, gilt Möglichkeit (c). Wurde eine Austauscheinheit vorab versandt und nicht zurückgesandt, behält der Verkäufer das an der Kasse gezahlte Kernpfand zur Abgeltung ein; weitere Beträge verlangt er vom Verbraucher nicht.
7.4.8 Wird das Altteil nicht rechtzeitig gesandt, kann der Verkäufer nach einer Mahnung mit einer Nachfrist von mindestens 14 Tagen das Kernpfand einbehalten oder einem Unternehmer, der kein Pfand gezahlt hat, die Differenz nach Ziffer 7.4.6 (a) in Rechnung stellen.
7.4.9 Das Eigentum am Altteil geht auf den Verkäufer über, sobald dieser dessen Eignung bestätigt. Bis dahin trägt der Käufer die Gefahr für das Altteil auf dem Transport zum Verkäufer.
7.5 Gefahrgut. Lithiumbatterien, Notsender (ELT) und andere Gefahrgüter werden nach den geltenden Gefahrgutvorschriften versandt. Der Käufer sendet solche Waren nur nach Anweisung des Verkäufers und mit den erforderlichen Unterlagen zurück.
7.6 Exportkontrolle und Sanktionen. Der Käufer hält alle für die Ware geltenden Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften ein, einschließlich der Verordnung (EU) 2021/821, der Sanktionsverordnungen der EU und, bei Waren US-amerikanischen Ursprungs, der US Export Administration Regulations und der ITAR. Die Verfügbarkeit im Shop ist keine Ausfuhrgenehmigung. Der Verkäufer kann eine Bestellung ablehnen, aussetzen oder stornieren, wenn die Prüfung dies erfordert. Der Käufer erteilt auf Anfrage Auskunft über Endverwendung und Endverwender. Der Käufer bestätigt, dass er weder selbst einer Sanktion der EU, der Vereinten Nationen, des Vereinigten Königreichs oder der USA unterliegt noch im Eigentum oder unter der Kontrolle einer solchen Person steht.
7.7 Kein Reexport nach Russland oder Belarus. Der Käufer darf Waren, die im Rahmen oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag geliefert werden, weder unmittelbar noch mittelbar an die Russische Föderation oder Belarus oder zur Verwendung dort verkaufen, liefern, verbringen oder ausführen; dies gilt auch für Waren, die unter Artikel 12g der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates oder Artikel 8g der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates fallen. Der Käufer hat jedem weiteren Abnehmer dieselbe Verpflichtung aufzuerlegen. Ein Verstoß ist eine wesentliche Vertragsverletzung, und der Verkäufer kann vom Vertrag zurücktreten. Ein Unternehmer, der gegen diese Pflicht verstößt, zahlt eine Vertragsstrafe in Höhe des Preises der betroffenen Waren; Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Der Käufer unterrichtet den Verkäufer unverzüglich über jeden Versuch eines Dritten, diese Bestimmung zu umgehen.
7.8 Pauschalpreis-Reparaturen.
7.8.1 Eine zum Pauschalpreis verkaufte Reparatur (der „Pauschalpreis“) umfasst nur die auf der Produktseite oder im Angebot beschriebene Standardreparatur (die „Standardreparatur“): Befundung und Prüfung, die Arbeit und die Teile, soweit dort als enthalten angegeben (zum Beispiel eine Stundenzahl und ein Teilebudget), das dort genannte Freigabedokument und, soweit angegeben, den Rückversand.
7.8.2 Nicht vom Pauschalpreis umfasst sind insbesondere Teile und Arbeit über das Enthaltene hinaus, die Reparatur von Schäden durch Stoß, Flüssigkeit, Feuer, Korrosion, Überspannung oder eine frühere Reparatur durch eine vom Hersteller oder vom Verkäufer nicht autorisierte Person, fehlende Teile und fehlendes Zubehör sowie Änderungen oder Upgrades.
7.8.3 Ergibt die Befundung, dass die Einheit Arbeiten oder Teile außerhalb des Pauschalpreises benötigt (eine „Mehrreparatur“) oder dass sie nach Ziffer 7.4.3 nicht wirtschaftlich reparierbar ist, stellt der Verkäufer die Arbeiten ein und teilt dem Käufer innerhalb von 5 Werktagen nach der Befundung in Textform den Befund mit Fotos, den Preis der Mehrreparatur und die Möglichkeiten nach Ziffer 7.8.4 mit. Der Verkäufer führt eine Mehrreparatur nicht ohne Zustimmung des Käufers aus und trägt die Kosten für Teile oder Arbeit außerhalb des Pauschalpreises nicht.
7.8.4 Innerhalb von 14 Tagen nach dieser Mitteilung wählt der Käufer: (a) Mehrreparatur: Der Käufer zahlt deren Preis zusätzlich zum Pauschalpreis, und der Verkäufer schließt die Reparatur ab (bei einer nicht wirtschaftlich reparierbaren Einheit nur auf ausdrückliches Verlangen des Käufers); (b) Ersatzeinheit: Bietet der Verkäufer eine betriebsbereite Einheit oder eine Austauscheinheit an, kauft der Käufer diese, und der gezahlte Pauschalpreis abzüglich der Befundungsgebühr wird auf deren Preis angerechnet; oder (c) Rücksendung ohne Reparatur: Der Verkäufer sendet die Einheit unrepariert zurück, und der Käufer zahlt die Befundungsgebühr und die Rücksendekosten; ein bereits gezahlter Pauschalpreis wird abzüglich dieser Beträge erstattet. Auf Wunsch des Käufers entsorgt der Verkäufer eine nicht wirtschaftlich reparierbare Einheit kostenlos, statt sie zurückzusenden.
7.8.5 Befundungsgebühr. Sofern die Produktseite oder das Angebot keinen festen Betrag nennt, wird die Befundungsgebühr nach dem tatsächlichen Zeitaufwand mit 90 EUR je Arbeitsstunde zuzüglich Mehrwertsteuer berechnet. Bei einem Verbraucher übersteigt sie den Pauschalpreis nie.
7.8.6 Keine Wahl getroffen. Trifft der Käufer innerhalb von 30 Tagen nach der Mitteilung keine Wahl, gilt Möglichkeit (c). Der Verkäufer darf die Einheit zurückbehalten, bis die Befundungsgebühr und die Rücksendekosten gezahlt sind (§ 1395 des tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuchs). Wird die Einheit trotz einer Mahnung mit einer Nachfrist von mindestens 30 Tagen binnen 6 Monaten nach der Mitteilung weder abgeholt noch bezahlt, darf der Verkäufer sie nach § 2126 des tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuchs verkaufen oder entsorgen und den Erlös verrechnen.
7.8.7 Teile außerhalb des Pauschalpreises gelten niemals durch Schweigen als genehmigt.
7.9 Kabelbäume.
7.9.1 Ein Kabelbaum wird nach der Konfiguration gefertigt, die der Käufer in der Bestellung angibt, und mit der Konformitätsbescheinigung des Verkäufers, einem Schaltplan und beschrifteten Leitungen geliefert. Er wird nicht im Rahmen der Herstellungsgenehmigung (Production Organisation Approval) des Verkäufers freigegeben und ohne EASA Form 1 geliefert, sofern die Produktseite oder das Angebot nichts anderes angibt.
7.9.2 Der Kabelbaum kann in Experimental-, Ultraleicht- und Segelflugzeuge eingebaut werden. Bei einem zugelassenen Luftfahrzeug entscheidet der Betrieb, der den Kabelbaum einbaut und das Luftfahrzeug zum Betrieb freigibt, ob er die Konformitätsbescheinigung akzeptiert; der Käufer prüft dies vor der Bestellung (Ziffer 7.1).
7.9.3 Der Preis umfasst einen Kabelbaum im üblichen Umfang für das auf der Produktseite genannte Gerät, einschließlich eines generischen (nicht originalen) D-Sub-Steckers auf der Geräteseite; der originale Steckersatz des Herstellers ist nur enthalten, wenn er bestellt wird. Der Verkäufer prüft die vom Käufer angegebene Konfiguration vor Produktionsbeginn. Geht sie über den üblichen Umfang hinaus, beginnt der Verkäufer die Produktion nicht und übersendet dem Käufer innerhalb von 5 Werktagen nach der Bestellung in Textform ein neues Angebot. Der Käufer wählt: (a) neues Angebot: Der Käufer nimmt es an und zahlt die Differenz; oder (b) Stornierung: Der Käufer storniert die Bestellung, und der Verkäufer erstattet alles, was der Käufer für den Kabelbaum gezahlt hat, einschließlich der Expressfertigung. Die Frist nach Ziffer 7.9.4 läuft dann ab der Annahme des neuen Angebots.
7.9.4 Der Kabelbaum ist innerhalb von 30 Tagen nach der Bestellung fertig oder, wenn Expressfertigung bestellt und bezahlt wurde, innerhalb von 5 bis 10 Werktagen.
7.9.5 Ein Kabelbaum wird nach den Vorgaben des Käufers angefertigt. Ein Verbraucher hat daher kein Recht, den Vertrag über einen Kabelbaum zu widerrufen (§ 1837 Buchst. d des tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuchs); seine Rechte wegen Mängeln bleiben unberührt.
8. Widerrufsrecht für Verbraucher
8.1 Berechtigte. Ein Verbraucher kann den Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Einem Unternehmer steht kein Widerrufsrecht zu. Außerhalb des gesetzlichen Widerrufsrechts nimmt der Verkäufer mangelfreie Ware nicht zurück. Ausnahmen bedürfen einer individuellen schriftlichen Vereinbarung und begründen keinen Anspruch für künftige Bestellungen.
8.2 Widerrufsfrist. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat. Bei einer Bestellung mehrerer Waren, die getrennt geliefert werden, beginnt die Frist mit dem Tag, an dem die letzte Ware in Besitz genommen wurde.
8.3 Ausübung des Widerrufs. Der Verbraucher informiert den Verkäufer mittels einer eindeutigen Erklärung über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, insbesondere über die Schaltfläche „Vertrag widerrufen“ auf der Seite Widerruf des Vertrags, die während der gesamten Widerrufsfrist zur Verfügung steht, per E-Mail an airteam@airteam.eu oder per Post an den Sitz des Verkäufers. Er kann dafür das auf derselben Seite abgedruckte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Erklärung. Der Verkäufer bestätigt den Eingang eines über die Schaltfläche oder per E-Mail erklärten Widerrufs unverzüglich per E-Mail unter Angabe des Inhalts der Erklärung sowie des Datums und der Uhrzeit ihres Eingangs; bei einem über die Schaltfläche erklärten Widerruf ist dies der Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher die Erklärung übermittelt hat.
8.4 Folgen des Widerrufs. Der Verkäufer erstattet alle Zahlungen, die er vom Verbraucher erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Verbraucher eine andere Art der Lieferung als die angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über den Widerruf beim Verkäufer eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwendet der Verkäufer dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Verbraucher wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Der Verkäufer kann die Rückzahlung verweigern, bis er die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
8.5 Rücksendung der Waren. Der Verbraucher hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er den Verkäufer über den Widerruf unterrichtet, an die vom Verkäufer mitgeteilte Anschrift zurückzusenden. Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Für Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können, etwa Gefahrgut oder sperrige Artikel, werden diese Kosten auf höchstens etwa 150 EUR geschätzt. Der Verbraucher muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Der Einbau der Ware in ein Luftfahrzeug oder ein anderes Gerät, ihre Programmierung sowie das Entfernen von Versiegelungen, Sicherheitsetiketten oder Freigabedokumenten gehen über diesen Umgang hinaus. Kann die Ware danach nicht mehr als neu oder mit ihren ursprünglichen Freigabedokumenten verkauft werden, kann der Wertverlust den vollen Kaufpreis erreichen.
8.6 Ausnahmen. Das Widerrufsrecht besteht nicht bzw. erlischt vorzeitig bei:
- Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, einschließlich für den Verbraucher programmierter Geräte (zum Beispiel eines auf ein Luftfahrzeug codierten Notsenders), auf Länge geschnittener Schläuche und Kabel sowie gravierter Artikel;
- versiegelten Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, etwa Ohrpolstern von Headsets und Sauerstoffmasken, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;
- Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, einschließlich Navigationsdatenbanken und Softwarelizenzen, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;
- digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, sobald mit der Ausführung des Vertrags begonnen wurde, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht dadurch verliert;
- Waren, die nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden;
- Dienstleistungen, die vollständig erbracht wurden, wenn der Verkäufer mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.
8.7 Widerruft ein Verbraucher einen Vertrag über ein Austauschgerät und sendet er das Gerät nach Ziffer 8.5 zurück, erstattet der Verkäufer das Kernpfand zusammen mit dem Kaufpreis, und es ist kein Altteil zu liefern. Im Übrigen gilt für das Kernpfand Ziffer 7.4.
9. Mängel
Verbraucher
9.1 Der Verkäufer haftet dem Verbraucher für Mängel nach den gesetzlichen Vorschriften über die Vertragswidrigkeit. Der Verbraucher kann einen Mangel geltend machen, der sich innerhalb von 24 Monaten nach Erhalt der Ware zeigt. Für Waren, die als gebraucht, lufttüchtig (serviceable), überholt (overhauled) oder im Austausch (exchange) verkauft werden, vereinbaren Verbraucher und Verkäufer eine Frist von 12 Monaten; der Zustand ist auf der Produktseite angegeben und wird mit der Bestellung akzeptiert. Bei einem Mangel, der sich innerhalb eines Jahres nach Erhalt der Ware zeigt, wird vermutet, dass er bereits bei Erhalt vorhanden war. Gewährt das zwingende Recht des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, weitergehende Rechte, gilt dieses Recht.
Für Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland: Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte nach §§ 434 ff. und 474 ff. BGB. Ansprüche wegen Mängeln verjähren in zwei Jahren ab Ablieferung der Ware. Für gebrauchte Waren gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr nur, wenn der Verbraucher vor Abgabe seiner Bestellung eigens davon in Kenntnis gesetzt wurde und die Verkürzung im Bestellvorgang ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde (§ 476 Abs. 2 BGB); andernfalls gilt auch für gebrauchte Waren die Frist von zwei Jahren.
Für Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich: Es gelten die Gewährleistungsrechte nach dem Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG). Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Übergabe der Ware. Für gebrauchte Waren gilt eine Frist von einem Jahr nur, wenn sie mit dem Verbraucher im Einzelnen ausgehandelt wurde; andernfalls gilt auch für gebrauchte Waren die Frist von zwei Jahren.
9.2 Der Verkäufer haftet nicht für Abnutzung, die dem angegebenen Zustand oder dem Gebrauch entspricht, nicht für einen Mangel, für den der Preis gemindert wurde, und nicht für einen Mangel, der durch unsachgemäßen Einbau, Gebrauch oder unsachgemäße Wartung verursacht wurde, einschließlich des Einbaus durch eine für diese Arbeiten nicht berechtigte Person.
9.3 Der Verbraucher meldet einen Mangel per E-Mail an airteam@airteam.eu unter Angabe der Bestellnummer und einer Beschreibung, möglichst mit Fotos, und sendet die Ware nach Anweisung des Verkäufers ein. Der Verkäufer bestätigt die Mängelanzeige in Textform unter Angabe des Datums, des Inhalts und der verlangten Abhilfe und erledigt sie innerhalb von 30 Tagen nach der Anzeige, sofern mit dem Verbraucher nach der Anzeige keine längere Frist vereinbart wird. Ist die Mängelanzeige berechtigt, trägt der Verkäufer die erforderlichen Kosten der Rücksendung.
Unternehmer
9.4 Für Unternehmer. Der Verkäufer handelt als Vertriebshändler und übernimmt keine eigene Garantie für die Beschaffenheit. Dem Unternehmer stehen nur die Rechte aus der Herstellergarantie, die der Verkäufer an den Hersteller weiterleitet, sowie die Rechte nach Ziffer 9.6 zu. Die §§ 1914 bis 1925 und 2099 bis 2117 des tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie jede sonstige gesetzliche Mängelhaftung sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
9.5 Für Unternehmer. Der Unternehmer hat die Ware unverzüglich nach der Lieferung zu untersuchen. Offensichtliche Mängel, Falschlieferungen und Fehlmengen sind innerhalb von 3 Werktagen nach der Lieferung anzuzeigen, verdeckte Mängel innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch 12 Monate nach der Lieferung, sofern die Herstellergarantie für Ansprüche aus dieser Garantie keine längere Frist vorsieht. Ein nicht rechtzeitig angezeigter Mangel kann nicht geltend gemacht werden.
9.6 Für Unternehmer. Bei einer berechtigten Mängelanzeige kann der Verkäufer nach seiner Wahl die Ware reparieren, ersetzen oder den Kaufpreis gegen Rückgabe der Ware erstatten. Weitere Ansprüche aus dem Mangel stehen dem Unternehmer nicht zu; Ziffer 10.1 bleibt unberührt. Der Unternehmer trägt die Kosten des Transports zum Verkäufer oder zum Hersteller sowie die Kosten des Aus- und Wiedereinbaus. Ist die Mängelanzeige unberechtigt, kann der Verkäufer die Kosten der Prüfung und der Rücksendung in Rechnung stellen.
9.7 Für Unternehmer. Sonstige Ansprüche des Unternehmers aus dem Vertrag verjähren ein Jahr nach der Lieferung; Ziffer 10.1 bleibt unberührt.
10. Haftung
10.1 Diese AGB beschränken nicht die Haftung für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für Schäden aus der Verletzung natürlicher Persönlichkeitsrechte, einschließlich der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für arglistig verschwiegene Mängel, nach zwingenden Vorschriften über die Produkthaftung und nicht die Haftung, die nach dem auf einen Verbraucher anwendbaren Recht nicht beschränkt werden kann.
10.2 Für Unternehmer. Vorbehaltlich Ziffer 10.1 ist die Gesamthaftung des Verkäufers aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf den Preis der betroffenen Ware. Der Verkäufer haftet nicht für entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall, Kosten für ein am Boden stehendes Luftfahrzeug (AOG), Stillstandzeiten, Aus- und Einbaukosten, Kosten für ein Ersatzluftfahrzeug, Ansprüche Dritter sowie mittelbare Schäden und Folgeschäden.
10.3 Für Unternehmer. Der Verkäufer haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung infolge von Ereignissen, die außerhalb seines zumutbaren Einflussbereichs liegen, insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien, Krieg, Sanktionen, Ausfuhrbeschränkungen, Streiks, Ausfälle von Lieferanten oder Beförderern und behördliche Maßnahmen. In einem solchen Fall ruhen die Pflichten des Verkäufers für die Dauer des Ereignisses. Dauert das Ereignis länger als 60 Tage, kann jede Partei von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrags zurücktreten.
11. Weitere Bestimmungen für Unternehmer
11.1 Stornierung. Ein Unternehmer kann eine angenommene Bestellung nur mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers stornieren oder ändern; der Verkäufer kann seine Zustimmung von der Zahlung eines Stornoentgelts in Höhe von 30 % des Preises der betroffenen Waren abhängig machen. Waren, die für den Käufer beim Lieferanten bestellt wurden, programmierte oder angepasste Waren sowie als nicht stornierbar gekennzeichnete Waren können nicht storniert werden. Nimmt der Unternehmer die Ware nicht innerhalb von 10 Tagen nach Benachrichtigung ab, zahlt er eine Vertragsstrafe in Höhe von 30 % des Preises der betroffenen Waren sowie die Lagerkosten, und der Verkäufer kann die Ware nach § 2126 des tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuchs verkaufen. Der Ersatz eines über das Stornoentgelt oder die Vertragsstrafe hinausgehenden Schadens bleibt unberührt; die Vertragsstrafe wird auf diesen Schadensersatz angerechnet.
11.2 Kredit. Der Verkäufer kann durch gesonderte Vereinbarung ein Kreditlimit einräumen und dieses jederzeit ändern, aussetzen oder aufheben. Gerät der Unternehmer in Zahlungsverzug, werden alle offenen Beträge sofort fällig, und der Verkäufer kann Lieferungen zurückhalten. Verspätete Zahlungen sind mit den gesetzlichen Verzugszinsen zu verzinsen.
11.3 Der Unternehmer kann gegen Forderungen des Verkäufers nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ansprüche aus dem Vertrag darf er ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht abtreten.
11.4 Der Unternehmer übernimmt das Risiko einer Änderung der Umstände nach § 1765 Abs. 2 des tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuchs; die §§ 1764 bis 1766 finden zu seinen Gunsten keine Anwendung.
11.5 Programmpreise und Rabatte (Crew, First Officer, Captain, Partnercodes) werden nach Ermessen des Verkäufers gewährt und können jederzeit mit Wirkung für künftige Bestellungen geändert oder eingestellt werden. Sie begründen keinen Anspruch für die Zukunft.
11.6 Austauscheinheiten. Ziffer 7.4 gilt; zusätzlich trägt der Unternehmer die Kosten des Verkäufers für die Prüfung eines nicht geeigneten Altteils mit 90 EUR je Stunde sowie die Kosten seiner Rücksendung.
11.7 Freistellung. Der Unternehmer stellt den Verkäufer von Ansprüchen Dritter frei, die aus dem Einbau, der Freigabe zum Betrieb, der Verwendung, dem Weiterverkauf oder der Ausfuhr der Ware durch den Unternehmer oder für ihn entstehen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers.
11.8 Waren mit begrenzter Lagerfähigkeit (Shelf Life) werden mit der in ihren Unterlagen angegebenen Restlagerzeit geliefert; ein Ablauf nach der Lieferung ist kein Mangel. Software und Navigationsdatenbanken werden nach den Lizenzbedingungen des Herstellers lizenziert, deren Vertragspartei der Verkäufer nicht ist.
12. Drittlandskäufer
12.1 Ein Drittlandskäufer, der Unternehmer ist, hat bei Mängeln nur die Rechte nach den Ziffern 9.4 bis 9.7. Ein Drittlandskäufer, der Verbraucher ist, hat die Rechte nach den Ziffern 8 und 9 sowie die Rechte, die nach dem Recht des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts nicht ausgeschlossen werden können.
12.2 AUSSCHLUSS STILLSCHWEIGENDER GEWÄHRLEISTUNGEN. SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, WERDEN WAREN AN UNTERNEHMER IN DRITTLÄNDERN „WIE BESEHEN“ (AS IS) VERKAUFT, UND DER VERKÄUFER SCHLIESST ALLE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN UND ZUSICHERUNGEN AUS, EINSCHLIESSLICH DER HANDELSÜBLICHEN BRAUCHBARKEIT (MERCHANTABILITY) UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DIE HERSTELLERGARANTIE WIRD VOM HERSTELLER GEWÄHRT, NICHT VOM VERKÄUFER. RECHTE, DIE GESETZLICH NICHT AUSGESCHLOSSEN WERDEN KÖNNEN, INSBESONDERE NACH DEM AUSTRALIAN CONSUMER LAW, BLEIBEN UNBERÜHRT; BEI WAREN, DIE GEWÖHNLICH NICHT FÜR DEN PERSÖNLICHEN GEBRAUCH ERWORBEN WERDEN, IST DIE HAFTUNG FÜR EINE VERBRAUCHERGARANTIE (CONSUMER GUARANTEE) NACH WAHL DES VERKÄUFERS AUF REPARATUR, ERSATZ ODER DIE KOSTEN EINES VON BEIDEN BESCHRÄNKT.
12.3 Der Drittlandskäufer handelt als Einführer (Importer of Record) und ist für Einfuhrgenehmigungen, Zölle und Steuern verantwortlich, sofern diese Abgaben nicht im Bestellvorgang ausgewiesen sind.
13. Bewertungen
13.1 Werden Produktbewertungen angezeigt, erläutert der Shop, ob und wie ein Kauf überprüft wird. Der Verkäufer bezahlt nicht für Bewertungen.
14. Beschwerden und Streitbeilegung
14.1 Beschwerden werden unter airteam@airteam.eu bearbeitet.
14.2 Ein Verbraucher kann eine Streitigkeit der Tschechischen Handelsinspektion (Česká obchodní inspekce, adr.coi.cz) vorlegen, die für die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten mit dem Verkäufer zuständig ist. Ein Verbraucher aus einem anderen EU-Mitgliedstaat kann sich an das Europäische Verbraucherzentrum seines Landes wenden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer anderen Verbraucherschlichtungsstelle, insbesondere in Deutschland oder Österreich, ist der Verkäufer weder bereit noch verpflichtet.
14.3 Aufsichtsbehörden: die Tschechische Handelsinspektion (Česká obchodní inspekce) für den Verbraucherschutz, das Amt für den Schutz personenbezogener Daten (Úřad pro ochranu osobních údajů) für den Datenschutz und das Stadtamt Kuřim, Gewerbeabteilung (Městský úřad Kuřim, živnostenský odbor), für die Gewerbeberechtigung.
15. Personenbezogene Daten
15.1 Der Verkäufer verarbeitet personenbezogene Daten nach der im Shop veröffentlichten Datenschutzerklärung.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Für den Vertrag und diese AGB gilt tschechisches Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dem Verbraucher dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der ihm durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts gewährt wird.
16.2 Für Unternehmer. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das für den Sitz des Verkäufers zuständige Gericht, nämlich das Bezirksgericht Brno-venkov (Okresní soud Brno-venkov) oder, soweit das Regionalgericht in erster Instanz zuständig ist, das Regionalgericht Brno (Krajský soud v Brně). Ein Verbraucher kann auch vor den Gerichten des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts klagen.
16.3 Der Verkäufer kann diese AGB ändern. Für eine Bestellung gilt die Fassung, die zum Zeitpunkt ihres Absendens in Kraft ist.
16.4 Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam; im Verhältnis zu Unternehmern tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung, die ihrem Sinn am nächsten kommt. Diese Ersetzung gilt nicht gegenüber Verbrauchern.
16.5 Der Verkäufer hat sich keinem Verhaltenskodex unterworfen.
16.6 Diese AGB treten am 26. Oktober 2026 in Kraft.
Zusätzliche Informationen für Verbraucher im Vereinigten Königreich
Verbraucher im Vereinigten Königreich haben das in Ziffer 8 beschriebene Widerrufsrecht nach den Consumer Contracts (Information, Cancellation and Additional Charges) Regulations 2013 sowie die gesetzlichen Rechte nach dem Consumer Rights Act 2015. Diese AGB lassen diese gesetzlichen Rechte unberührt.
Teil B — Bedingungen für Arbeiten an Luftfahrzeugen und Luftfahrzeugkomponenten
B1 Geltungsbereich
B1.1 Diese Bedingungen gelten für jeden Vertrag über Arbeiten an Luftfahrzeugen, Triebwerken, Propellern und deren Komponenten sowie über damit verbundene Dienstleistungen. Dazu gehören Wartung, Reparatur, Überholung, Änderung, Einbau, Prüfung, Fehlersuche und die Ausstellung von Freigabedokumenten (die „Arbeiten“). Die Parteien sind die AIR TEAM service, s.r.o. (der „Auftragnehmer“) und ihr Kunde (der „Auftraggeber“). Teil A gilt, soweit Teil B nichts anderes bestimmt, insbesondere für Waren, die ohne Arbeiten verkauft werden.
B1.2 Der Auftragnehmer führt die Arbeiten aufgrund seiner Genehmigungen aus:
- EASA Part-145 CZ.145.0094;
- Part 21G CZ.21G.0075;
- FAA Repair Station 5R2Y718D;
- Military Part-145 CZE.145.1004.
Der Auftragnehmer kann genehmigte Subunternehmer einsetzen und das Luftfahrzeug oder die Komponente verbringen, soweit die Arbeiten dies erfordern.
B1.3 Abweichungen von diesen Bedingungen binden den Auftragnehmer nur, wenn sie schriftlich vereinbart sind. Nicht schriftlich bestätigte Aussagen von Mitarbeitern binden den Auftragnehmer nicht.
B2 Angebot, Bestellung und Vertrag
B2.1 Ein Angebot ist ab dem Tag seiner Ausstellung 15 Tage gültig, sofern es nichts anderes angibt. Die Preise sind in der Währung des Angebots angegeben und verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird mit dem am Tag der steuerbaren Leistung geltenden Satz hinzugerechnet.
B2.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn eines der folgenden Ereignisse eintritt:
- der Auftraggeber unterzeichnet das Angebot oder den Auftragsschein;
- der Auftraggeber bestätigt das Angebot per E-Mail oder durch Bestellung (Purchase Order);
- der Auftraggeber zahlt die Reservierungsgebühr oder die Proforma-Rechnung; oder
- der Auftraggeber liefert das Luftfahrzeug oder die Komponente für die im Angebot genannten Arbeiten an.
Das erste dieser Ereignisse führt zum Vertragsschluss. Eine Annahme mit Ergänzungen oder Abweichungen ist keine Annahme. § 1751 Abs. 2 des tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuchs findet keine Anwendung.
B2.3 Das Angebot oder der Auftragsschein nennt den Umfang der Arbeiten, den Preis oder die Grundlage des Preises und den voraussichtlichen Fertigstellungstermin. Bei der Übergabe des Luftfahrzeugs unterzeichnen die Parteien ein Übernahmeprotokoll, das dessen Zustand, Unterlagen und Ausrüstung festhält. Der Auftraggeber kann auf die Teilnahme an der Übernahmeprüfung verzichten.
B2.4 Schriftform umfasst:
- E-Mails, die zwischen den in der Bestellung angegebenen Adressen und den Unternehmensadressen des Auftragnehmers versandt werden;
- eine über den Onlineshop des Auftragnehmers aufgegebene Bestellung; und
- eine Nachricht oder Freigabe im Projektraum nach B2.6.
B2.6 Kommunikation über den Projektraum. Für jeden Auftrag kann der Auftragnehmer einen gemeinsamen Projektraum in ClickUp oder in einem anderen vom Auftragnehmer bestimmten Werkzeug einrichten (der „Projektraum“). Er lädt die Ansprechpersonen des Auftraggebers dazu ein.
(a) Der Auftragnehmer nutzt den Projektraum für die operative Kommunikation: Befunde, Fotos, Mitteilungen über Zusatzarbeiten, Freigaben, Statusberichte und Fertigstellungsmitteilungen.
(b) Eine Nachricht oder Freigabe, die eine vom Auftraggeber eingeladene Person im Projektraum einstellt, hat die Wirkung einer schriftlichen Erklärung des Auftraggebers. Der Auftraggeber benennt seine bevollmächtigten Personen in der Bestellung und teilt dem Auftragnehmer jede Änderung unverzüglich mit. Bis dahin darf sich der Auftragnehmer auf Erklärungen von Personen verlassen, die vom Auftraggeber eingeladen wurden.
(c) Eine vom Auftragnehmer im Projektraum eingestellte Mitteilung gilt mit dem Einstellen als zugegangen, sofern die Plattform an die Ansprechperson des Auftraggebers eine E-Mail-Benachrichtigung sendet. Andernfalls gilt sie am nächsten Werktag als zugegangen.
(d) Der Auftragnehmer kann das Angebot, Rechnungen, Freigabedokumente (CRS, EASA Form 1, FAA Form 8130-3) und andere Dokumente per E-Mail oder über den Projektraum übermitteln. Ein in den Projektraum hochgeladenes Dokument gilt nach (c) als zugegangen. Der Auftragnehmer bewahrt die Kommunikation und die Dokumente im Projektraum für den Zeitraum nach B7.2 auf und exportiert sie auf Anfrage.
(e) Ist der Projektraum nicht verfügbar, kommunizieren die Parteien per E-Mail. Fristen verlängern sich dadurch nicht.
B2.5 STC und zugelassene Daten. Sofern das Angebot nichts anderes angibt, hat der Auftragnehmer die Verfügbarkeit von STC, AML-STC oder Genehmigungen für geringfügige Änderungen für das konkrete Luftfahrzeug nicht geprüft. Sind sie nicht kostenlos vom Gerätehersteller erhältlich, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber über die Kosten oder eine alternative Lösung. Der Auftraggeber kann diese dann annehmen oder vom betroffenen Teil des Vertrags kostenlos zurücktreten.
B3 Preis
B3.1 Der Preis bestimmt sich nach dem Angebot, zu den Preisen, die an dem Tag gelten, an dem der Auftraggeber die Bestellung bestätigt. Als Pauschalpreise bezeichnete Preise sind für den festgelegten Umfang fest. Zusatzarbeiten werden zu den im Angebot genannten Stundensätzen berechnet, zusammen mit Verbrauchsmaterial, Material und Versand, wie im Angebot angegeben.
B3.2 Nicht vorrätige Teile. Ändert sich der Lieferantenpreis eines Teils oder der Wechselkurs zwischen der Bestellung und dem Einkauf des Teils um mehr als 5 %, teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber den neuen Preis mit. Der Auftraggeber kann ihn annehmen oder die betroffene Position kostenlos stornieren. Ohne Zustimmung des Auftraggebers erhöht sich der Preis nicht.
B3.3 Der Angebotspreis setzt voraus, dass das Luftfahrzeug nach einem Standard-Instandhaltungsprogramm gewartet wurde und sich in der vom Auftraggeber angegebenen Konfiguration befindet. Nicht im Preis enthalten sind:
- Flughafen- und Abfertigungsgebühren;
- Kraftstoff, Betankung und Enttankung;
- Kosten für Testflüge; und
- Arbeiten aufgrund von Mängeln, die bei den Arbeiten festgestellt werden; hierfür gilt B4.
B3.4 Vom Auftraggeber gelieferte Teile. Für vom Auftraggeber gelieferte Teile berechnet der Auftragnehmer eine Bearbeitungsgebühr von 20 % des Marktpreises des Teils, mindestens 100 EUR je Teil. Der Auftraggeber liefert sie mit den für den Einbau erforderlichen Freigabedokumenten. Für vom Auftraggeber gelieferte Teile übernimmt der Auftragnehmer keine Garantie. Ein Teil ohne gültige Dokumente wird nicht eingebaut.
B3.5 Kostenvoranschlag. Verlangt der Auftraggeber einen verbindlichen Preis, erstellt der Auftragnehmer einen Kostenvoranschlag, der die Arbeiten und Teile aufführt. Der Auftragnehmer ist daran 2 Wochen ab seiner Ausstellung gebunden.
B4 Zusatzarbeiten und bei den Arbeiten festgestellte Mängel
B4.1 Zusatzarbeiten sind Arbeiten, Teile und Materialien über den vereinbarten Umfang hinaus. Dazu gehören insbesondere Arbeiten zur Behebung von Mängeln, die bei den Arbeiten festgestellt werden, sowie Arbeiten, die erforderlich sind, um die bestellten Arbeiten abzuschließen, die vorgeschriebenen Prüfungen zu bestehen oder die Freigabedokumente auszustellen.
B4.2 Vorab genehmigte zusätzliche Arbeitsleistung. Mit der Bestellung genehmigt der Auftraggeber im Voraus die Arbeitsleistung für Zusatzarbeiten bis zur Vorabfreigabegrenze für Arbeitsleistung. Diese umfasst Fehlersuche, Ausbau, Einbau, Einstellung, Prüfungen und den damit verbundenen Schriftverkehr. Die Vorabfreigabegrenze für Arbeitsleistung ist der im Angebot genannte Betrag oder, wenn das Angebot keinen nennt, 20 % des Angebotspreises ohne Mehrwertsteuer. Innerhalb der Vorabfreigabegrenze für Arbeitsleistung gilt:
(a) Der Auftragnehmer führt die Arbeitsleistung aus, ohne eine weitere Freigabe einzuholen;
(b) der Auftragnehmer dokumentiert jede Position im Projektraum oder per E-Mail mit einer Beschreibung, bei Bedarf mit Fotos, und den aufgewendeten Stunden. Diese Dokumentation dient nur der Information und erfordert keine Antwort;
(c) die Arbeitsleistung wird in der Schlussrechnung zu den im Angebot genannten Stundensätzen berechnet, zusammen mit dem im Angebot genannten Verbrauchsmaterialzuschlag; und
(d) der Auftraggeber kann die Vorabfreigabegrenze für Arbeitsleistung in der Bestellung oder durch eine Mitteilung im Projektraum herabsetzen oder auf null setzen. Die Änderung gilt für noch nicht ausgeführte Arbeiten.
B4.3 Teile und Einheiten bedürfen stets der Freigabe. Austauscheinheiten, Teile und Materialien für Zusatzarbeiten fallen nicht unter die Vorabfreigabegrenze für Arbeitsleistung. Ausgenommen sind Verbrauchsmaterial und Standardbefestigungsmaterial, die durch den Verbrauchsmaterialzuschlag abgedeckt sind. Der Auftragnehmer bietet sie dem Auftraggeber im Projektraum oder per E-Mail mit dem Preis an. Ohne Freigabe des Auftraggebers baut der Auftragnehmer sie nicht ein. Genehmigt der Auftraggeber ein Ersatzteil für eine defekte Einheit nicht:
(a) kann der Auftragnehmer die defekte Einheit ausbauen oder eingebaut lassen, wie es die anwendbaren Vorschriften verlangen;
(b) wird die bereits ausgeführte Arbeitsleistung nach B4.2 berechnet und nicht erstattet; und
(c) für die Lufttüchtigkeit gilt B4.8.
*Beispiel: Der Auftragnehmer stellt einen defekten Drehzahlmesser fest. Die Arbeitsleistung für Fehlersuche, Ausbau und Einbau fällt unter die Vorabfreigabegrenze für Arbeitsleistung. Der neue Drehzahlmesser bedarf der Freigabe des Auftraggebers. Lehnt der Auftraggeber ab, wird der defekte Drehzahlmesser ausgebaut oder eingebaut gelassen, die Arbeitsleistung wird berechnet, und das Luftfahrzeug wird für diese Position ohne Bescheinigung der Freigabe zum Betrieb zurückgegeben.*
B4.4 Arbeitsleistung über der Grenze. Für Arbeitsleistung, welche die Vorabfreigabegrenze für Arbeitsleistung überschreiten würde, holt der Auftragnehmer die Freigabe im Projektraum oder per E-Mail ein, unter Angabe von Beschreibung, Fotos und Preis. Bis zur Freigabe kann der Auftragnehmer die betroffenen Arbeiten aussetzen, und der Fertigstellungstermin verlängert sich entsprechend.
Für Unternehmer: Antwortet der Auftraggeber nicht innerhalb von 3 Werktagen nach der Anfrage, gilt die in der Anfrage genannte Arbeitsleistung als genehmigt, bis zu weiteren 10 % des Angebotspreises ohne Mehrwertsteuer, sofern die Arbeitsleistung für die Lufttüchtigkeit oder für den Abschluss der bestellten Arbeiten erforderlich ist. Die Anfrage nennt diese Folge ausdrücklich. Das Angebot nennt diese Regel ausdrücklich neben der Vorabfreigabegrenze für Arbeitsleistung. Teile nach B4.3 gelten niemals durch Schweigen als genehmigt.
B4.5 Würde der Gesamtpreis einschließlich der Zusatzarbeiten das Angebot um mehr als 30 % überschreiten, erstellt der Auftragnehmer ein neues Angebot, und B4.2 bis B4.4 gelten nicht für den überschreitenden Teil.
B4.6 Notmaßnahmen. Der Auftragnehmer darf Maßnahmen, die erforderlich sind, um Schäden am Luftfahrzeug oder an der Komponente oder ein Sicherheitsrisiko abzuwenden, stets ohne vorherige Freigabe ergreifen. Er informiert den Auftraggeber unverzüglich. Die angemessenen Kosten werden in der Schlussrechnung berechnet.
B4.7 Verbraucher.
(a) In der Bestellung gibt ein Verbraucher den Betrag an, bis zu dem er Zusatzarbeiten im Voraus genehmigt. Der Betrag umfasst Arbeitsleistung und Teile zusammen und kann null betragen. Für Zusatzarbeiten innerhalb dieses Betrags gilt B4.2 (b) und (c).
(b) Zusatzarbeiten über diesen Betrag hinaus werden nur mit der ausdrücklichen Freigabe des Verbrauchers ausgeführt. Schweigen gilt niemals als Freigabe (B4.4 gilt nicht).
(c) B4.3 (b) gilt für einen Verbraucher nur innerhalb des in der Bestellung genannten Betrags.
(d) Das Recht des Verbrauchers nach § 2622 des tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuchs, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der veranschlagte Preis wesentlich überschritten werden muss, bleibt unberührt.
B4.8 Lufttüchtigkeit. Der Auftragnehmer bescheinigt das Luftfahrzeug oder eine Komponente nicht als betriebsbereit, wenn ein die Lufttüchtigkeit beeinträchtigender Mangel festgestellt und nicht behoben oder nach den anwendbaren Vorschriften zurückgestellt wurde. Genehmigt der Auftraggeber die erforderlichen Arbeiten nicht, wird der Auftragnehmer:
- den Mangel in den Luftfahrzeugunterlagen vermerken;
- den Auftraggeber und die für die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit verantwortliche Organisation informieren; und
- das Luftfahrzeug oder die Komponente für die betroffene Position ohne Bescheinigung der Freigabe zum Betrieb zurückgeben.
B4.9 Komponenten — Befundung. Für Pauschalpreis-Reparaturen gilt Ziffer 7.8: Teile außerhalb des Pauschalpreises bedürfen stets der Freigabe des Auftraggebers, und der Auftragnehmer bezahlt sie niemals für den Auftraggeber. Ist der Fehler einer Komponente nicht bekannt, befundet der Auftragnehmer sie zunächst gegen die im Angebot genannte Befundungsgebühr. Die Befundungsgebühr ist auch dann zu zahlen, wenn der Auftraggeber die Reparatur anschließend ablehnt oder wenn die Komponente als nicht wirtschaftlich reparierbar (BER) befunden wird. In diesen Fällen wird die Komponente unverändert zurückgegeben, und es werden nur die Befundungsgebühr und der Versand berechnet. Nimmt der Auftraggeber die Reparatur an, wird die bereits gezahlte Befundungsgebühr vom Reparaturpreis abgezogen. Entscheidet der Auftraggeber nicht innerhalb von 30 Tagen über ein Reparaturangebot, kann der Auftragnehmer die Befundungsgebühr berechnen und die Komponente auf Kosten des Auftraggebers unrepariert zurücksenden.
B5 Fertigstellungstermin
B5.1 Der im Angebot genannte Fertigstellungstermin ist ein voraussichtlicher Termin. Er hängt von der Verfügbarkeit von Teilen ab und schließt Zusatzarbeiten nicht ein. Der Auftragnehmer bemüht sich in zumutbarem Umfang, ihn einzuhalten. Für Unternehmer: Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aufgrund einer Verzögerung, es sei denn, die Verzögerung wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
B5.2 Reservierungsgebühr. Der Auftragnehmer reserviert einen Termin für die Arbeiten, nachdem er eine Reservierungsgebühr von 1.000 EUR ohne Mehrwertsteuer oder den Gegenwert in der Währung des Angebots erhalten hat. Die Gebühr wird auf die Schlussrechnung angerechnet. Storniert der Auftraggeber den Auftrag oder liefert er das Luftfahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt an, behält der Auftragnehmer die Gebühr als Stornoentgelt ein. Sein Anspruch auf weitergehenden Ersatz nach B11 bleibt unberührt. Storniert der Auftragnehmer den Termin, wird die Gebühr in voller Höhe erstattet.
Für Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland: Das einbehaltene Stornoentgelt ist eine pauschalierte Entschädigung. Dem Verbraucher bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; in diesem Fall wird der übersteigende Betrag erstattet.
Für Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich: Die richterliche Mäßigung eines übermäßigen Stornoentgelts (§ 7 KSchG in Verbindung mit § 1336 Abs. 2 ABGB) bleibt unberührt.
In beiden Fällen bleiben das gesetzliche Widerrufsrecht und die Rechte des Verbrauchers nach B13 unberührt.
B5.3 AOG- und Expressleistungen werden nur erbracht, wenn sie bestellt wurden, gegen das Entgelt, das im Angebot oder in der Preisliste genannt ist.
B6 Übergabe und Abholung des Luftfahrzeugs oder der Komponente
B6.1 Das Luftfahrzeug oder die Komponente wird in den Räumen des Auftragnehmers übergeben und abgeholt, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Transport an einen anderen Ort erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
B6.2 Spätestens bei der Anlieferung übergibt der Auftraggeber die vollständige technische Dokumentation:
- die Bordbücher und die Bescheinigung über die Prüfung der Lufttüchtigkeit (Airworthiness Review Certificate);
- den Wägebericht mit Schwerpunktermittlung;
- die angewandten STC und Änderungen;
- die Schaltpläne; und
- sonstige Unterlagen zur Konfiguration des Luftfahrzeugs.
Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit dieser Dokumentation verantwortlich.
B6.3 Der Auftraggeber holt das Luftfahrzeug oder die Komponente binnen 1 Woche nach der Fertigstellungsmitteilung ab. Bei Arbeiten, die innerhalb eines Arbeitstages abgeschlossen werden, beträgt die Frist 2 Tage. Danach befindet sich der Auftraggeber im Annahmeverzug und zahlt die Lagerung zu den üblichen Sätzen des Auftragnehmers; bei Luftfahrzeugen zum üblichen Hangar- oder Abstellsatz. Holt der Auftraggeber den Gegenstand trotz einer Mahnung mit einer Nachfrist von mindestens 30 Tagen nicht binnen 6 Monaten nach der Mitteilung ab, kann der Auftragnehmer ihn nach § 2126 des tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuchs verkaufen.
B6.4 Versicherung. Solange sich das Luftfahrzeug beim Auftragnehmer befindet, hält der Auftraggeber die Kaskoversicherung und die Haftpflichtversicherung des Luftfahrzeugs aufrecht. Auf Verlangen legt der Auftraggeber eine Bescheinigung über diese Versicherung vor. Der Auftragnehmer unterhält eine Haftpflichtversicherung für seine Instandhaltungstätigkeit.
B6.5 Triebwerksprobeläufe und Testflüge werden nur durchgeführt, soweit die Arbeiten sie erfordern. Fliegt der Auftraggeber oder ein von ihm benannter Pilot das Luftfahrzeug, gehen die Gefahr einer Beschädigung und die Haftung für Schäden während des Fluges auf den Auftraggeber über.
B7 Freigabedokumente
B7.1 Nach Abschluss der Arbeiten stellt der Auftragnehmer die Freigabedokumente aus, die seine Genehmigungen verlangen und die im Angebot genannt sind:
- eine Bescheinigung der Freigabe zum Betrieb (Certificate of Release to Service, CRS) für das Luftfahrzeug; oder
- ein EASA Form 1 oder, soweit anwendbar, ein FAA Form 8130-3 für eine Komponente. Je Einheit und Seriennummer wird ein Formular ausgestellt.
B7.2 Der Auftragnehmer bewahrt die Aufzeichnungen über die Arbeiten für den nach den luftfahrtrechtlichen Vorschriften erforderlichen Zeitraum auf.
B8 Zahlung
B8.1 Sofern das Angebot keinen anderen Zahlungsplan nennt:
- Einbauten: Der Auftraggeber zahlt 100 % des Preises der einzubauenden Ausrüstung im Voraus. Arbeitsleistung, Materialien, Verbrauchsmaterial, Konstruktionsarbeiten und das CRS sind bei Fertigstellung zu zahlen.
- Komponentenreparaturen: Der Auftraggeber zahlt die Proforma-Rechnung bei Bestellung, und die Arbeiten beginnen nach Zahlungseingang.
- Freigegebene Konten und öffentliche Aufträge: Die Abrechnung erfolgt ohne Vorauszahlung; maßgeblich ist das auf der Rechnung angegebene Fälligkeitsdatum.
B8.2 Die Schlusszahlung muss auf dem Konto des Auftragnehmers gutgeschrieben sein, bevor das Luftfahrzeug oder die Komponente übergeben wird. Sonstige Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach Ausstellung zu zahlen.
B8.3 Bei Zahlungsverzug zahlt der Auftraggeber Zinsen in Höhe von 0,05 % des überfälligen Betrags für jeden Tag des Verzugs. Für einen Verbraucher gelten stattdessen die gesetzlichen Verzugszinsen.
B8.4 Zurückbehaltungsrecht. Der Auftragnehmer kann das Luftfahrzeug, die Komponente und die zugehörigen Unterlagen zurückbehalten, bis alle seine Forderungen aus den Arbeiten sowie aus früheren Arbeiten, Teilen und Leistungen im Zusammenhang mit demselben Luftfahrzeug oder derselben Komponente bezahlt sind (§ 1395 des tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuchs). Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mit, dass und warum er sie zurückbehält. Das Zurückbehaltungsrecht endet mit der Zahlung der Forderung oder wenn der Auftragnehmer eine andere Sicherheit annimmt.
B8.5 Eigentumsvorbehalt. Mit den Arbeiten gelieferte Teile und Zubehör bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Preises Eigentum des Auftragnehmers.
B9 Austauscheinheiten
B9.1 Für Arbeiten, die Austauscheinheiten betreffen, gilt Ziffer 7.4. Sie regelt die Anforderungen an die ausgebaute Einheit, BER, die Prüfung, die Beträge und die Wahlmöglichkeiten des Auftraggebers.
B10 Garantie
B10.1 Der Auftragnehmer gewährt ab der Freigabe zum Betrieb eine Garantie für die Qualität seiner Arbeiten:
| Arbeiten | Garantie |
|---|---|
| Reparatur einer Komponente, einschließlich der ersetzten Teile | 3 Monate |
| Jährliche Wartung von Komponenten | 12 Monate für die Qualität der Arbeit |
| Einbau- und Änderungsarbeiten an einem Luftfahrzeug | 12 Monate für die Ausführung |
| Nur Test oder Prüfung | Richtigkeit des Tests und der Parameter zum Zeitpunkt des Tests |
| Neue Ausrüstung | die vom Auftragnehmer weitergegebene Herstellergarantie |
B10.2 Eine erweiterte Garantie kann gegen den im Angebot genannten Preis vereinbart werden.
B10.3 Die Garantie erstreckt sich nicht auf:
- normalen Verschleiß;
- Schäden durch Unfall oder unsachgemäßen Betrieb;
- Wartung oder Reparatur durch einen Dritten;
- Betrieb außerhalb der Herstellergrenzen; oder
- vom Auftraggeber gelieferte Teile.
B10.4 Der Auftraggeber zeigt einen Mangel unverzüglich nach seiner Entdeckung schriftlich an, unter Angabe der Bestellnummer und einer Beschreibung des Mangels. Der Auftragnehmer behebt einen berechtigten Mangel nach seiner Wahl durch Reparatur oder Ersatz. Für Unternehmer: Der Auftraggeber trägt die Kosten des Transports des Luftfahrzeugs oder der Komponente zum Auftragnehmer sowie die Kosten des Aus- und Wiedereinbaus. Weitere Ansprüche aus dem Mangel stehen dem Auftraggeber nicht zu.
B10.5 Verbraucher. Einem Verbraucher bleiben die gesetzlichen Rechte aus mangelhafter Leistung erhalten (§§ 2615 ff. des tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuchs, für Waren §§ 2158 ff.).
Für Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland oder Österreich: Die Garantie und die Garantiefristen nach B10.1 sowie die Anzeigepflicht nach B10.4 schränken die gesetzlichen Mängelrechte nicht ein; diese richten sich in Deutschland nach den §§ 633 ff. BGB, in Österreich nach den §§ 922 ff. ABGB. Eine Mängelanzeige nach B10.4 ist für die gesetzlichen Mängelrechte des Verbrauchers keine Voraussetzung.
B10.6 Headset-Reparaturpakete Plus und Pro.
(a) Versicherter Versand. Geht ein mit einem Plus- oder Pro-Paket zur Reparatur eingesandtes Headset auf dem Weg zum oder vom Auftragnehmer verloren oder wird es beschädigt, sendet der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich, in der Regel binnen 2 Werktagen nach der Meldung des Auftraggebers, ein betriebsbereites Headset desselben oder eines gleichwertigen Modells, ohne die Regulierung durch den Beförderer abzuwarten. Das gesandte Headset geht in das Eigentum des Auftraggebers über, und der Anspruch gegen den Beförderer geht auf den Auftragnehmer über.
(b) ATS Care ist Teil des Pro-Pakets und wird nicht gesondert verkauft. Für 12 Monate ab der Rückgabe des reparierten Headsets gilt: (i) die Garantie nach Ziffer B10.1 beträgt 12 statt 3 Monate; und (ii) fällt das Headset aufgrund eines von der Garantie erfassten Mangels erneut aus, so sendet der Auftragnehmer nach Wahl des Auftraggebers entweder unverzüglich, in der Regel binnen 2 Werktagen nach der Meldung des Auftraggebers, ein betriebsbereites Headset desselben oder eines gleichwertigen Modells, und der Auftraggeber sendet sein eigenes Headset binnen 30 Tagen nach Erhalt an den Auftragnehmer, wobei jede Partei Eigentümerin des Headsets wird, das sie erhält, oder repariert das Headset des Auftraggebers kostenlos. Sendet der Auftraggeber sein Headset nicht rechtzeitig, kann der Auftragnehmer nach einer Mahnung mit einer Nachfrist von mindestens 14 Tagen den üblichen Preis eines betriebsbereiten Headsets dieses Modells berechnen. Ziffer B10.3 gilt.
(c) David-Clark-Headsets. Bei David-Clark-Headsets sendet der Auftragnehmer kein Ersatzheadset nach (a) oder (b). Nach (a) repariert er das verlorene oder beschädigte Headset oder ersetzt es, wenn dies nicht möglich ist, auf eigene Kosten, ohne die Regulierung durch den Beförderer abzuwarten. Nach (b) repariert er das Headset kostenlos.
B11 Haftung
B11.1 Der Auftragnehmer haftet für Schäden am Luftfahrzeug oder an der Komponente, die bei den Arbeiten verursacht werden, einschließlich Triebwerksprobeläufen und Transporten, die der Auftragnehmer durchführt. Für Testflüge gilt Ziffer B6.5.
B11.2 Für Unternehmer. Die nachstehenden Regeln gelten vorbehaltlich Ziffer 10.1 (Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit).
(a) Der Auftragnehmer behebt Schäden am Luftfahrzeug oder an der Komponente zunächst durch Reparatur auf eigene Kosten.
(b) Ist eine Reparatur unmöglich oder unverhältnismäßig teuer, zahlt der Auftragnehmer den Wert des Gegenstands am Tag des Schadens.
(c) Die Gesamthaftung des Auftragnehmers je Auftrag ist auf den höheren der beiden folgenden Beträge begrenzt: den Preis des Auftrags und den Betrag, den die Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers für den Schaden zahlt.
(d) Schäden, die von der Kaskoversicherung des Auftraggebers gedeckt sind, werden zunächst aus dieser Versicherung reguliert.
(e) Der Auftragnehmer haftet nicht für entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall, AOG-Kosten, ein Ersatzluftfahrzeug oder mittelbare Schäden.
B11.3 Der Auftragnehmer haftet für Gegenstände an Bord des Luftfahrzeugs nur, wenn er sie schriftlich in Obhut genommen hat.
B11.4 Versicherungsfälle. Auf Verlangen des Auftraggebers oder des Versicherers unterstützt der Auftragnehmer die Beurteilung eines Versicherungsfalls. Dazu gehören der Zugang zum Luftfahrzeug, eine Schadenszusammenfassung, ein Reparaturkostenvoranschlag und die Beratung zur Wiederherstellung der Lufttüchtigkeit. Ohne ausdrückliche Bevollmächtigung handelt der Auftragnehmer nicht im Namen des Auftraggebers oder des Eigentümers.
B11.5 Höhere Gewalt. Ziffer 10.3 gilt.
B12 Fotografien
B12.1 Der Auftragnehmer kann die Arbeiten für seine Aufzeichnungen fotografieren. Für Marketingzwecke verwendet er Fotografien nur ohne das Kennzeichen des Luftfahrzeugs und ohne personenbezogene Daten, sofern der Auftraggeber nichts anderes vereinbart. Der Auftraggeber kann der Verwendung für Marketingzwecke jederzeit widersprechen.
B13 Verbraucher
B13.1 Ein Verbraucher, der den Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen schließt, kann ihn binnen 14 Tagen nach Vertragsschluss widerrufen, und zwar auf einem der in Ziffer 8.3 genannten Wege, einschließlich der Schaltfläche „Vertrag widerrufen“ auf der Seite Widerruf des Vertrags. Hat der Verbraucher den Auftragnehmer ausdrücklich aufgefordert, mit den Arbeiten vor Ablauf der Frist zu beginnen, zahlt der Verbraucher den anteiligen Preis für die bis zum Widerruf ausgeführten Arbeiten. Sind die Arbeiten mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers und nach seiner Bestätigung, dass er von dem Verlust des Widerrufsrechts Kenntnis hat, vollständig ausgeführt, erlischt das Widerrufsrecht (§§ 1834 und 1837 Buchst. a des tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuchs).
Für Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland oder Österreich: Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab Vertragsschluss. Hat der Verbraucher verlangt, dass die Arbeiten während der Widerrufsfrist beginnen sollen, hat er dem Auftragnehmer einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er den Auftragnehmer von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichtet, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht. Bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag besteht diese Zahlungspflicht nur, wenn der Verbraucher sein Verlangen auf einem dauerhaften Datenträger (zum Beispiel per E-Mail) übermittelt hat. Das Widerrufsrecht erlischt mit der vollständigen Erbringung der Arbeiten, wenn der Verbraucher vor Beginn der Arbeiten ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Auftragnehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist mit ihnen beginnt, diese Zustimmung bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt hat und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer erlischt (§ 356 Abs. 5 Nr. 2, § 357a Abs. 2 BGB; für Österreich §§ 10, 16 und 18 Abs. 1 Z 1 FAGG). Für Waren, die nach den Vorgaben des Verbrauchers angefertigt werden, besteht nach Ziffer 8.6 kein Widerrufsrecht. Für die Ausübung des Widerrufs und die Rückzahlung gelten die Ziffern 8.3 und 8.4 entsprechend.
B13.2 Die mit „Für Unternehmer“ gekennzeichneten Bestimmungen gelten nicht für Verbraucher.
B14 Schlussbestimmungen
B14.1 Es gilt tschechisches Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung. Für Unternehmer: Streitigkeiten werden von dem für den Sitz des Auftragnehmers zuständigen Gericht entschieden. Für Verbraucher gilt Ziffer 16.
B14.2 Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam. Im Verhältnis zu Unternehmern tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung, die ihrem Zweck am nächsten kommt.